Privatsphäre
Privat oder öffentlich: Wer darf eure Hochzeitswebsite sehen?
Eine Einladung ist persönlich. Die dazugehörige Website sollte es auch sein, ohne dass Gäste an einer Anmeldung scheitern.

Die Antwort in drei Zeilen
Eine Hochzeitswebsite sollte für die meisten Paare privat sein: gesperrt für Suchmaschinen und geschützt mit einem gemeinsamen Passwort, das zusammen mit der Einladung zu den Gästen reist.
Die Sperre hält die Seite aus Google heraus. Das Passwort hält Fremde draußen, die den Link zufällig bekommen.
Eigene Konten für Gäste braucht es nicht. Ein gut gewähltes Passwort für alle ist sicher genug und für jeden machbar.
Was „öffentlich“ bei einer Hochzeitswebsite bedeutet
Öffentlich heißt: Jeder, der die Adresse kennt, sieht alles. Dazu gehören eure Namen, das Datum, der Trauort, die Uhrzeiten, Fotos und oft die Anfahrt bis vor die Tür. Ist die Seite außerdem nicht gesperrt, kann sie in Suchmaschinen auftauchen, wenn jemand nach euren Namen sucht.
Eine deutsche Hochzeit hat im Schnitt 66 Gäste (WeddyPlace, Hochzeitsstudie 2024). Der Link erreicht aber mehr Menschen als diese 66. Er wird in Familiengruppen weitergeleitet, in Kalender kopiert und landet in Chatverläufen von Menschen, die ihr nie eingeladen habt. Das ist kein böser Wille, so funktionieren Nachrichten.
Öffentlich ist deshalb nur sinnvoll, wenn auf der Seite nichts Persönliches steht. Eine reine Save-the-Date-Seite mit Vornamen, Monat und Region kann offen sein. Sobald Ablauf, Adressen und ein Zusageformular dazukommen, gehört die Seite hinter eine Tür. In Deutschland ist die Hochzeitswebsite übrigens noch kein Standard: 2024 hatten 23,8 Prozent der Paare eine eigene (WeddyPlace 2024). Wer eine macht, sollte sie also gleich richtig machen.
Vier Wege, eine Hochzeitswebsite zu schützen
Es gibt nicht nur „offen“ oder „zu“. Diese vier Stufen begegnen euch bei den Anbietern:
| Stufe | Wer sieht die Inhalte? | Aufwand für Gäste | Passt, wenn … |
|---|---|---|---|
| Ganz offen | jeder mit Link, auch über Google | keiner | nur eine Save-the-Date-Seite ohne Details online ist |
| Sperre für Suchmaschinen | jeder mit Link | keiner | der Kreis klein ist und nichts Heikles auf der Seite steht |
| Gemeinsames Passwort | nur, wer das Passwort kennt | einmal ein Wort eintippen | die Seite Ablauf, Adressen und Zusagen enthält (der Normalfall) |
| Persönlicher Link oder Konto je Gast | nur der einzelne Gast | eigener Link oder Anmeldung je Person | ihr sehr unterschiedliche Gästekreise trennen müsst |
Für die allermeisten Paare ist die dritte Stufe die richtige. Sie schützt die Inhalte zuverlässig und kostet jeden Gast nur einen Moment. Persönliche Links je Gast klingen sicherer, bringen aber neue Probleme: Wer den Link eines anderen weiterleitet, öffnet dessen Formular, und wer seinen Link verliert, braucht euch. Bei 66 Gästen sind das schnell einige Nachrichten mehr in der heißen Phase.
Die Sperre für Suchmaschinen: was sie kann und was nicht
Jede Seite kann Suchmaschinen eine Anweisung mitgeben, sie nicht in die Ergebnisse aufzunehmen. Fachlich heißt sie noindex und steht unsichtbar im Kopf der Seite. Google beschreibt die Wirkung so: Findet der Suchroboter die Anweisung, dann „entfernt Google diese Seite vollständig aus den Google-Suchergebnissen“ (Google Search Central, Stand 31.12.2025).
Wichtig ist ein Detail, das viele Anleitungen übersehen: Die bekanntere Datei robots.txt reicht allein nicht. Ist eine Seite dort gesperrt, kann der Suchroboter die Anweisung noindex gar nicht lesen, und die Adresse kann trotzdem in der Trefferliste erscheinen, wenn andere Seiten auf sie verweisen. So steht es ebenfalls bei Google.

Die Sperre ist also wichtig, aber sie ist kein Schloss. Wer den Link hat, kommt trotzdem auf die Seite.
Wie sicher ist ein gemeinsames Passwort für alle Gäste?
Sicher genug für den Zweck, wenn ihr es richtig wählt. Eine Hochzeitswebsite ist kein Bankkonto. Niemand probiert stundenlang Passwörter aus, um euren Tagesablauf zu lesen. Die echte Gefahr ist banaler: ein Passwort, das jeder erraten kann, weil es aus euren Namen oder dem Datum besteht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bringt die Grundregel auf vier Wörter: „Je länger, desto besser.“ Für kurze Passwörter nennt das BSI mindestens acht Zeichen aus vier Zeichenarten (BSI, Sichere Passwörter erstellen). Für ein Gästepasswort, das auf einer Karte steht und von Oma eingetippt wird, ist ein längeres Wort aus zwei Begriffen mit einer Zahl der bessere Weg als kryptische Sonderzeichen.
Ein gemeinsames Passwort hat einen Nachteil, den ihr kennen solltet: Ihr könnt nicht nachvollziehen, wer es weitergegeben hat. Für eine Hochzeit ist das in Ordnung. Die Gäste sind Menschen, denen ihr ohnehin vertraut.
So wählt ihr ein gutes Passwort für alle Gäste
Ein Gästepasswort muss zwei Dinge gleichzeitig können: Fremde sollen es nicht erraten, und jeder Gast soll es auf dem Handy eintippen können. Diese Faustregeln haben sich bewährt:
- Nicht aus öffentlichen Angaben bauen. Nachname, Hochzeitsdatum, Name des Hundes oder des Trauorts stehen oft schon auf Instagram.
- Zwei Wörter und eine Zahl, die nur für euch eine Bedeutung haben, etwa ein Ort eures ersten Urlaubs mit einer Zahl. Das ist lang genug und leicht zu merken.
- Keine Umlaute und keine Sonderzeichen, die auf fremden Tastaturen schwer zu finden sind.
- Am Telefon buchstabierbar. Irgendwer ruft garantiert an und fragt.
- Groß- und Kleinschreibung bewusst wählen und auf der Karte genau so drucken, wie es eingegeben werden muss.

Tipp: Sagt euer Passwort einmal laut am Telefon zu jemandem, der es nicht kennt, und lasst es ihn eintippen. Klappt das ohne Rückfrage, ist es gut.
Das Passwort weitergeben, ohne dass jemand hängen bleibt
Das Passwort gehört direkt neben den QR-Code und die ausgeschriebene Adresse auf die Einladung, eindeutig beschriftet: „Passwort: …“. Ein hübscher Satz wie „Unser besonderer Tag“ hilft nicht, wenn niemand erkennt, welches Wort eingegeben werden soll. Wie ihr Code, Adresse und Passwort so platziert, dass alle Gäste ankommen, steht im Ratgeber wie Gäste eure Hochzeitswebsite finden.
Ladet ihr digital ein, schickt das Passwort in derselben Nachricht wie den Link. Zwei getrennte Nachrichten wirken sicherer, führen aber vor allem zu Rückfragen. Für Gäste ohne Smartphone hilft eine Telefonnummer auf der Karte, unter der man zusagen kann. Kommt eine Zusage am Telefon, tragt ihr sie selbst ins Formular ein.
Vergisst jemand das Passwort, ist das kein Notfall. Es steht auf der Karte, und notfalls schickt ihr es kurz per Nachricht. Wann Einladung und Website zusammen fertig sein müssen, erklärt der Ratgeber wann die Hochzeitswebsite online sein muss.
Was auch hinter dem Passwort nicht auf die Seite gehört
Hinter das Passwort gehört alles, was Gäste für den Tag brauchen: Ablauf, Anfahrt, Parken, Übernachtung, Dresscode, Ansprechpartner und das Zusageformular. Einige Angaben lasst ihr trotzdem besser ganz weg:
- eure Wohnadresse, wenn sie für den Ablauf nicht gebraucht wird,
- Hinweise, wann eure Wohnung leer steht, etwa die Daten der Flitterwochen,
- eine Bankverbindung für Geldgeschenke, solange die Seite kein Passwort hat; mit Passwort ist sie in Ordnung, ohne reicht ein Hinweis auf eine Box am Fest,
- Telefonnummern von Gästen. Für Rückfragen genügt eine Nummer von euch oder den Trauzeugen.

Für Überraschungen, die ihr selbst nicht sehen sollt, gibt es eine eigene Lösung: In den Paketen Komfort und Individuell hat der Trauzeugen-Bereich ein eigenes Passwort, das nur die Trauzeugen kennen.
Gästedaten und DSGVO: was für euch gilt
Für euch als Paar greift oft eine Ausnahme. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Daten, die eine Person zur Ausübung „ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ verarbeitet (Erwägungsgrund 18 DSGVO). Derselbe Erwägungsgrund sagt aber auch: Wer euch das Werkzeug dafür bereitstellt, unterliegt der Verordnung voll. Euer Anbieter muss also sauber arbeiten.
Besonders heikel sind Allergien und Unverträglichkeiten. Sie sind Gesundheitsdaten, und deren Verarbeitung „ist untersagt“, solange keine Ausnahme greift (Art. 9 Abs. 1 DSGVO); eine solche Ausnahme ist die ausdrückliche Einwilligung. Sie gehören deshalb weder in E-Mails noch in offene Tabellen.
Fragt nur ab, was ihr wirklich braucht. Die DSGVO nennt das „Datenminimierung“ (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Für die Planung reichen meist Name, Zu- oder Absage, Begleitung, Kinder, Essenswunsch und Allergien. Eine Telefonnummer ist selten nötig.

Mehr dazu, worauf ihr bei jedem Anbieter achten solltet, steht im Ratgeber Hochzeitswebsite und DSGVO.
Nach dem Fest: Gästedaten löschen, nicht vergessen
Der häufigste Fehler ist nicht das Sammeln, sondern das Nie-wieder-Löschen. Die DSGVO verlangt, dass Daten nur so lange gespeichert werden, „wie es für die Zwecke … erforderlich ist“ (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, Speicherbegrenzung). Nach der Hochzeit braucht niemand mehr die Allergien von 66 Gästen.

Bei uns werden Gästedaten drei Monate nach der Hochzeit automatisch und endgültig gelöscht. 14 Tage vorher erinnert euch eine E-Mail daran, die Gästeliste als Tabelle herunterzuladen. Die Website selbst kann bis zum Ende der Laufzeit online bleiben, für Dank und Fotos. Die Gästeliste bleibt aber nicht als vergessenes Archiv liegen.
Fotos von Gästen: erst fragen, dann zeigen
Viele Paare möchten nach der Hochzeit Fotos teilen. Hier gilt eine einfache Regel aus dem Kunsturhebergesetz: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ (§ 22 KunstUrhG). Auch wenn eine Seite hinter Passwort nur für eure Gäste sichtbar ist: Wer vorher fragt, ist rechtlich auf der sicheren Seite, und höflich ist es außerdem.
In der Praxis reicht ein Satz auf der Seite oder in der Einladung, dass Fotos vom Fest auf der passwortgeschützten Seite gezeigt werden, und das Angebot, einzelne Bilder auf Wunsch herauszunehmen. Bei Kindern fragt ihr die Eltern. Im Paket Individuell können Gäste am Hochzeitstag eigene Fotos per QR-Code hochladen, ohne Konto und ohne App.
So machen wir es bei Sinneswert
Wir bauen Hochzeitswebsites, und Privatsphäre war von Anfang an der Ausgangspunkt, nicht ein Zusatz. Jede Gästeseite ist für Suchmaschinen gesperrt, ohne dass ihr etwas einstellen müsst. Das Passwort schaltet ihr dazu, wenn ihr es wollt. Die Seiten liegen auf einem Server in Nürnberg, laden keine fremden Dienste und brauchen deshalb kein Cookie-Banner.
Allergieangaben werden verschlüsselt gespeichert. Drei Monate nach der Hochzeit löschen wir alle Gästedaten, das ist bei uns Pflicht und keine Einstellung. Den Trauzeugen-Bereich mit eigenem Passwort gibt es ab dem Paket Komfort. Was die Pakete kosten und wie lange sie laufen, steht bei den Paketen; ab 199 € einmalig, ohne Abo.
Prüfliste: privat, bevor die Einladung rausgeht
- Die Seite ist für Suchmaschinen gesperrt (noindex), nicht nur per robots.txt.
- Ein Passwort ist gesetzt, das nicht aus Namen, Datum oder Haustier besteht.
- Das Passwort steht beschriftet neben QR-Code und Adresse auf der Einladung.
- Ihr habt es einmal am Telefon getestet: eintippen ohne Rückfrage.
- Keine Wohnadresse, keine Flitterwochen-Daten, eine Bankverbindung nur hinter Passwort.
- Das Formular fragt nur ab, was ihr wirklich braucht.
- Ihr wisst, wann die Gästedaten gelöscht werden, und habt euch den Download vorgemerkt.
- Fotos von Gästen zeigt ihr nur nach Rückfrage, bei Kindern mit Einverständnis der Eltern.
Häufige Fragen
Kann jeder unsere Hochzeitswebsite bei Google finden?
Nur, wenn sie nicht gesperrt ist. Trägt die Seite die Anweisung noindex, entfernt Google sie aus den Suchergebnissen. Ein Passwort sorgt zusätzlich dafür, dass nur Gäste mit Passwort die Inhalte sehen.
Brauchen unsere Gäste ein eigenes Konto?
Nein. Ein gemeinsames Passwort für alle Gäste reicht für eine Hochzeitswebsite. Eigene Konten sind eine Hürde, an der vor allem ältere Gäste scheitern, und schützen in diesem Fall kaum mehr.
Was tun, wenn ein Gast das Passwort vergessen hat?
Steht das Passwort neben dem QR-Code auf der Einladung, ist es nicht weg. Sonst schickt ihr es kurz per Nachricht. Deshalb lohnt ein Passwort, das man am Telefon buchstabieren kann.
Können wir das Passwort auch weglassen?
Ja. Bei Sinneswert ist das Passwort optional, die Sperre für Suchmaschinen gilt immer. Ohne Passwort kann jeder die Seite öffnen, der den Link hat, auch wenn er weitergeleitet wurde.
Gilt die DSGVO für unsere Hochzeitswebsite?
Für euch als Paar greift oft die Ausnahme für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Für den Anbieter, der euch die Website bereitstellt, gilt die DSGVO voll. Achtet deshalb darauf, wo die Daten liegen und wann sie gelöscht werden.
Dürfen wir Fotos von Gästen auf die Hochzeitswebsite stellen?
Fragt vorher. Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Bei Kindern fragt ihr die Eltern.
Quellen
- Google Search Central: Indexierung mit noindex blockieren, Stand 31.12.2025. developers.google.com
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Sichere Passwörter erstellen. bsi.bund.de
- Datenschutz-Grundverordnung: Erwägungsgrund 18, Art. 5 und Art. 9. dsgvo-gesetz.de
- Kunsturhebergesetz, § 22. gesetze-im-internet.de
- WeddyPlace: Die große Hochzeitsstudie 2024 (634 Paare, Online-Befragung März bis April 2024). weddyplace.com
Privat ab dem ersten Tag
Sperre für Suchmaschinen immer, Passwort auf Wunsch, Server in Deutschland, Gästedaten drei Monate nach der Hochzeit gelöscht. In jedem Paket ab 199 € einmalig.
Weiterlesen: wie Gäste die Seite überhaupt finden · wann die Seite online sein muss · Datenschutz der Verkaufs- und Gästeseiten