Privatsphäre
Privat oder öffentlich: Wer darf eure Hochzeitswebsite sehen?
Eine Einladung ist persönlich. Die dazugehörige Website sollte es auch sein.
Suchmaschinen brauchen die Gästeseite nicht
Namen, Datum, Ort, Fotos und Tagesablauf sind für eure Gäste bestimmt. Die Gästeseite wird deshalb technisch für Suchmaschinen gesperrt. Das verhindert eine normale Aufnahme in Suchergebnisse, ersetzt aber keinen Zugangsschutz.
Das Passwort ist die eigentliche Tür
Gebt das Passwort nur zusammen mit der Einladung weiter. Verwendet nicht den Nachnamen, das Hochzeitsdatum oder ein Wort, das sich aus öffentlichen Beiträgen leicht erraten lässt. Gäste brauchen kein eigenes Konto; ein gemeinsames, gut gewähltes Passwort reicht für diesen begrenzten Zweck.
Bei Gästedaten gilt: so wenig wie möglich
Fragt nur ab, was ihr wirklich benötigt. Für die Planung reichen meist Name, Zu- oder Absage, Begleitung, Kinder, Essenswunsch und Allergien. Eine Telefonnummer ist selten notwendig. Besonders Allergien sind sensible Gesundheitsdaten und gehören weder in E-Mails noch in offene Tabellen.
Nach dem Fest wird gelöscht
Bei Sinneswert werden Gästedaten drei Monate nach der Hochzeit automatisch gelöscht. Vorher bekommt das Paar Zeit, die benötigte Liste herunterzuladen. Die Website kann länger bestehen, aber die Gästeliste bleibt nicht als unbeabsichtigtes Archiv liegen.
Zum Datenschutz der Verkaufs- und Gästeseiten.
Weiterlesen: wie Gäste die Seite überhaupt finden · wann die Seite online sein muss