Ratgeber

Hochzeitswebsite und DSGVO

Ihr sammelt mehr persönliche Daten, als euch bewusst ist: Namen, Adressen, Zusagen, Essenswünsche und Allergien von achtzig Menschen, die euch vertraut haben. Für einen Teil davon gelten strengere Regeln als für den Rest.

Von Sinneswert · Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2026 · 11 Minuten Lesezeit

Die Antwort in drei Zeilen

Eine Hochzeitswebsite mit Zusageformular ist erlaubt, wenn klar ist, wo die Daten liegen, wer sie sehen kann und wann sie verschwinden.

Allergieangaben sind Gesundheitsdaten und damit besonders geschützt.

Der häufigste Fehler ist nicht das Sammeln, sondern das Nie-wieder-Löschen.

Titelbild: Hochzeitswebsite und DSGVO, Gästedaten schützen. Rechts ein Handy mit dem Zusageformular einer Musterhochzeit.

Welche Daten bei einer Hochzeit zusammenkommen

Die meisten Paare denken bei Datenschutz an Werbung und Tracking. Bei einer Hochzeit geht es um etwas anderes: um die Angaben, die eure Gäste euch freiwillig geben, weil sie euch vertrauen.

AngabeEinstufungWas das heißt
Name, Zusage, Begleitungpersonenbezogene Datennormale Sorgfalt, Löschfrist nötig
E-Mail, Telefon, Anschriftpersonenbezogene Datennormale Sorgfalt, nicht öffentlich zeigen
Essenswunschkann auf Religion oder Weltanschauung hindeutenzurückhaltend behandeln
Allergien, UnverträglichkeitenGesundheitsdaten, Artikel 9 DSGVObesondere Kategorie, strengste Stufe

Die letzte Zeile ist der Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat. Eine Nussallergie ist eine Gesundheitsangabe. Sie gehört damit in dieselbe Kategorie wie eine Diagnose, und sie gehört weder in eine WhatsApp-Gruppe mit achtzig Teilnehmern noch auf einen Server, bei dem niemand weiß, wann dort etwas gelöscht wird.

Grafik mit vier Stufen: Name, Zusage und Begleitung brauchen eine Löschfrist, E-Mail, Telefon und Anschrift gehören nicht öffentlich gezeigt, Essenswünsche können auf Religion hindeuten, Allergien sind Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO.
Je weiter unten, desto empfindlicher: Allergien stehen auf der strengsten Stufe.

Gilt die DSGVO überhaupt für euch als Paar?

Oft nur eingeschränkt. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Daten, die eine Person zur Ausübung „ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ verarbeitet (Erwägungsgrund 18 DSGVO). Eine Hochzeit im Familien- und Freundeskreis ist ein typisches Beispiel dafür.

Derselbe Erwägungsgrund sagt aber auch: Die Verordnung gilt für die, die das Werkzeug für solche privaten Tätigkeiten bereitstellen. Euer Anbieter muss also alle Regeln einhalten, auch wenn ihr selbst als Privatleute handelt. Deshalb lohnt es sich, ihn genau anzusehen. Und unabhängig von der Rechtslage gilt: Eure Gäste vertrauen euch ihre Angaben an. Mit ihnen sorgfältig umzugehen ist schlicht anständig.

Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung. Wer seine Hochzeit etwa mit geschäftlichen Gästen oder über eine Firma organisiert, sollte im Zweifel fachkundig nachfragen.

Allergien: warum eine Einwilligung dazugehört

Gesundheitsdaten dürfen nur ausnahmsweise verarbeitet werden. Eine dieser Ausnahmen ist, dass die betroffene Person „für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt“ hat (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Für eine Hochzeitswebsite heißt das: Wer eine Allergie angibt, sollte wissen, wofür sie gebraucht wird, und dem zustimmen.

Zwei Handys: links der Zusagebereich einer Musterhochzeit mit Frist, rechts das Zusageformular mit einem eigenen Feld für Allergien und dem Hinweis, dass die Angabe verschlüsselt gespeichert und drei Monate nach der Hochzeit gelöscht wird.
Das Allergiefeld mit Erklärung: wofür die Angabe gebraucht wird und wann sie gelöscht wird.

In der Praxis reicht ein kurzer Satz am Feld und ein Haken, der erscheint, sobald jemand etwas einträgt. So machen wir es auch: Der Hinweis erklärt, dass nur eingetragen werden soll, was Paar und Caterer für das Essen wissen müssen, dass die Angabe verschlüsselt gespeichert und drei Monate nach der Hochzeit gelöscht wird. Gebt Allergien an den Caterer nur als Liste ohne unnötige weitere Angaben weiter.

Die drei häufigsten Fehler

Die Gästeliste steht öffentlich im Netz

Wer zusagt und wer nicht, wer mit wem kommt: Das ist für eure Gäste untereinander interessant, für Suchmaschinen aber nichts. Eine Gästeseite gehört hinter ein Passwort und für Suchmaschinen gesperrt. Wie das geht, steht in unserem Beitrag privat oder öffentlich.

Niemand löscht je etwas

Der eigentliche Dauerschaden. Die Hochzeit ist vorbei, die Daten bleiben. Bei einem Abo liegen sie so lange beim Anbieter, wie der Vertrag läuft, und der läuft oft jahrelang weiter. Fragt vor dem Kauf nach der Löschfrist. Gibt es keine, ist das die Antwort.

Die Daten liegen außerhalb Europas

Viele bekannte Anbieter für Hochzeitswebsites sitzen in den USA. Das ist nicht automatisch unzulässig, es macht die Sache aber komplizierter: Ihr müsst darüber informieren, und ihr gebt die Angaben eurer Gäste in eine andere Rechtsordnung. Für eine Hochzeit in Deutschland gibt es dafür selten einen guten Grund.

Was euer Anbieter leisten muss

Der Anbieter eurer Hochzeitswebsite verarbeitet die Gästedaten in eurem Auftrag. Die DSGVO verlangt, dass man nur mit Auftragsverarbeitern arbeitet, „die hinreichend Garantien dafür bieten“, dass die Daten geschützt sind (Art. 28 Abs. 1 DSGVO). Für euch heißt das ganz praktisch: Der Anbieter sollte offen sagen können, wo die Daten liegen, wer darauf zugreift, wie sie geschützt sind und wann sie gelöscht werden.

Eine gute Preisseite oder Datenschutzerklärung beantwortet diese Fragen in wenigen Sätzen. Wenn ihr dafür lange suchen müsst oder nur allgemeine Formeln findet, fragt nach. Die vier wichtigsten Fragen stehen weiter unten.

Gäste informieren: ein Satz am Formular, eine Erklärung im Fuß

Wer Daten erhebt, muss die betroffenen Personen „zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten“ informieren, unter anderem darüber, wer verantwortlich ist und wofür die Daten genutzt werden (Art. 13 Abs. 1 DSGVO). Auf einer Hochzeitswebsite ist das unkompliziert: ein kurzer Satz direkt am Formular und eine Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus erreichbar ist.

Beispiel für den Satz am Formular: „Eure Angaben nutzen wir nur für die Planung unserer Hochzeit und geben Essenswünsche und Allergien an unseren Caterer weiter. Drei Monate nach der Hochzeit werden sie gelöscht.“

Bei Sinneswert ist die Datenschutzerklärung für jede Gästeseite enthalten, ebenso ein Impressum. Ihr müsst sie nicht selbst schreiben.

Wenn ein Gast Auskunft oder Löschung verlangt

Es kommt selten vor, aber es kann passieren: Ein Gast möchte wissen, was über ihn gespeichert ist, oder bittet um Löschung, etwa weil er doch nicht kommt. Die DSGVO kennt dafür das Recht, dass Daten „unverzüglich gelöscht werden“, wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder die Einwilligung zurückgezogen wird (Art. 17 Abs. 1 DSGVO).

Für eine Hochzeit heißt das ganz einfach: den Eintrag aus der Gästeliste entfernen, auch aus heruntergeladenen Tabellen und aus der Liste für den Caterer, und dem Gast kurz Bescheid geben. Wer Kopien der Gästeliste möglichst sparsam verteilt, hat hier weniger zu tun.

Cookies und fremde Dienste: weniger ist rechtlich sicherer

Ein Cookie-Banner braucht eine Website, wenn sie auf dem Gerät der Besucher Informationen speichert oder ausliest, die nicht unbedingt nötig sind. Das ist laut Gesetz „nur zulässig, wenn der Endnutzer … eingewilligt hat“ (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Typische Auslöser sind Statistikdienste, Werbung und eingebettete Inhalte fremder Anbieter.

Auch ohne Cookies können fremde Dienste Daten weitergeben. Lädt eine Seite Schriften direkt von Google, geht dabei die IP-Adresse der Besucher an Google. Das Landgericht München hat einem Besucher dafür 2022 100 Euro Schadensersatz zugesprochen (LG München I, 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Unsere Gästeseiten laden nichts von fremden Servern und brauchen deshalb kein Einwilligungsfenster.

Anbieter aus den USA: erlaubt, aber nicht endgültig geklärt

Für Datenübermittlungen in die USA gilt seit Juli 2023 ein Abkommen zwischen der EU und den USA, das EU-US Data Privacy Framework. Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage dagegen am 3. September 2025 abgewiesen; gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof anhängig, Stand Oktober 2026 (Heuking, Fachbeitrag zum Urteil T-553/23).

Für euch heißt das: Ein Anbieter aus den USA ist derzeit nicht verboten, aber die Lage kann sich ändern, wie schon zweimal zuvor. Wer die Gästedaten in Deutschland oder der EU hält, muss sich darüber keine Gedanken machen.

Wie wir es handhaben

Wir haben das nicht als Einstellung gebaut, die jemand umlegen kann, sondern fest verdrahtet.

PunktWie es bei uns ist
Wo die Daten liegenauf einem Server in Nürnberg, betrieben von der netcup GmbH. Sie verlassen Deutschland nicht
Löschung der Gästedatenendgültig drei Monate nach eurer Hochzeit, fest eingebaut
Laufzeit der Seitebis 1, 6 oder 12 Monate nach der Hochzeit je nach Paket (höchstens 24 Monate), danach endet sie von selbst
Werbe- und Trackingcookieskeine, deshalb kein Einwilligungsfenster
Werbung Dritter auf eurer Seitekeine
Zugriff von außeneure Gästeseite kann mit Passwort geschützt und für Suchmaschinen gesperrt werden
Spamschutz vor den Formularenunsichtbar, ohne Rätselbilder, in der Datenschutzerklärung offengelegt

Die drei Monate sind bewusst kürzer als die Laufzeit der Seite. Die Zusagen braucht ihr für die Planung und die Wochen danach. Danach braucht sie niemand mehr, also sind sie weg.

Zeitleiste: vor dem Fest Zusagen sammeln, Hochzeitstag, zweieinhalb Monate danach Erinnerung per Mail, drei Monate danach werden die Gästedaten gelöscht, am Laufzeitende geht die Seite offline.
14 Tage vor dem Löschen kommt eine Erinnerung, die Gästeliste herunterzuladen.

Vier Fragen an jeden Anbieter

Egal, für wen ihr euch entscheidet. Stellt diese vier Fragen vor dem Kauf, die Antworten sagen mehr als jede Werbeseite.

  1. In welchem Land steht der Server, auf dem die Daten unserer Gäste liegen?
  2. Wann werden diese Daten gelöscht, und passiert das von selbst?
  3. Können wir die Gästeseite mit einem Passwort schützen und für Suchmaschinen sperren?
  4. Was passiert mit den Daten, wenn wir kündigen oder die Laufzeit endet?

Diese Seite erklärt, wie wir es handhaben, und ersetzt keine Rechtsberatung. Verantwortlich für die Daten eurer Gäste seid am Ende ihr als Brautpaar.

Häufige Fragen

Brauchen wir eine eigene Datenschutzerklärung für unsere Hochzeitswebsite?

Ja, und sie ist bei uns enthalten. Jede Gästeseite bekommt eine Datenschutzerklärung und ein Impressum, ohne dass ihr euch darum kümmern müsst.

Dürfen wir Fotos unserer Gäste auf die Seite stellen?

Mit ihrem Einverständnis ja. Ohne eher nicht, vor allem nicht öffentlich zugänglich. Eine passwortgeschützte Seite ist hier deutlich entspannter als eine offene.

Was ist mit den Daten, wenn wir die Seite verlängern?

Die Gästedaten werden trotzdem drei Monate nach der Hochzeit gelöscht. Verlängert wird die Seite, nicht die Speicherung der Zusagen.

Ist eine WhatsApp-Gruppe nicht einfacher?

Einfacher ja, datenschutzfreundlicher nein. In einer Gruppe sehen achtzig Menschen die Telefonnummern aller anderen, und Allergieangaben stehen dort offen für alle. Eine Seite mit Zusageformular zeigt jedem nur das, was ihn angeht. Mehr dazu unter eine Adresse statt drei Kanäle.

Quellen

  1. Datenschutz-Grundverordnung: Erwägungsgrund 18, Art. 9, Art. 13, Art. 17, Art. 28. dsgvo-gesetz.de
  2. Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, § 25. gesetze-im-internet.de
  3. LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, zusammengefasst von der IHK. ihk.de
  4. Heuking: EuG bestätigt Wirksamkeit des EU-US Data Privacy Framework (T-553/23, 03.09.2025). heuking.de

Daten in Deutschland, Löschung inklusive

Server in Nürnberg, Gästedaten drei Monate nach der Hochzeit endgültig gelöscht, keine Werbung, kein Tracking. Ab 199 € einmalig.

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